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    Niersstr. 19, 47169 Duisburg

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: „AMP Studio“ Heidrun Förster e.K. (nachfolend AMP Studio genannt), Niersstr. 19, 47169 Duisburg. Mit der Erteilung Ihres Auftrages akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Leistungen des AMP Studio, erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig-berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständig-beruflichen Tätigkeit handeln.
 

§ 2 Auftragserteilung

  1. Die Angebote des AMP Studio sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
  2. Bestellungen des Auftraggebers erfolgen auf der Grundlage von Angeboten des AMP Studio. Mit der Bestellung (Auftragserteilung) erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Das AMP Studio ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Ausführung des Werkes oder durch Auftragsbestätigung.
  3. Bestellt ein Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege, wird das AMP Studio den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Im Auftragsschreiben und/oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche zeitliche Ablauf, insbesondere auch der Fertigstellungstermin, angegeben. Zeitliche Angaben und Abläufe, insbesondere im Angebot oder im Bestätigungsschreiben niedergelegte Fertigstellungstermine sind für den Auftraggeber unverbindlich, es sei denn, sie sind im Sinne einer Fixschuld ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
  5. Preisangaben im Angebot und/oder im Bestätigungsschreiben können auch durch Verweisung auf die beim AMP Studio ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des AMP Studio. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom AMP Studio zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  7. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 2 a) Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem AMP Studio oder durch Rücksendung eventuell bereits gelieferter Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Dem Verbraucher steht nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu, wenn die Leistung des Amp Studio eine kundenspezifische und/oder eine eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Leistung ist.

§ 3 Vergütung/Kosten

  1. Angebot und/oder Auftragsbestätigung enthalten die Auflistung der anfallenden Kosten. Die Preise werden je nach Auftrag individuell oder durch Bezugnahme auf die Preislisten des AMP Studio vereinbart. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten bzw. werden die Leistungen nach der im Betrieb ausliegenden, jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis nicht enthalten. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die vom AMP Studio gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird.
  2. Nicht im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung enthaltene Sonderleistungen sind anhand der Preislisten, andernfalls angemessen und üblich, zu vergüten.
  3. Gebuchte Termine (Studiotage/Studiostunden), die nicht spätestens 48 Stunden vor Terminsbeginn storniert wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistungszeit, Leistungserbringung

  1. Terminszusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom AMP Studio ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat das Studio nicht zu vertreten und verlängern die Leistungszeit und die Dauer der Verhinderung.
  3. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten nur solche Leistungen als vereinbart, die im schriftlichen Vertrag aufgeführt sind.

§ 5 Herstellung/Abnahme/Änderung

  1. (1) Soweit keine konkreten vertraglichen Vorgaben existieren, ist die technische Gestaltung des erstellten Mediums Sache des AMP Studio. Auf Wunsch des Auftraggebers ist dieser berechtigt, bei der Herstellung anwesend zu sein. Das AMP Studio informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung.
  2. (2) Leistungen des AMP Studio sind abzunehmen. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat dem AMP Studio unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe dem AMP Studio bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Tonträger dem AMP Studio zur Verfügung zu stellen. Erfolgt keine förmliche Abnahme und erhebt der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Medienträgers keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung als abgenommen.
  3. (3) Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers Änderungswünsche, so teilt er diese dem AMP Studio mit, der AMP Studio betrieb wird anhand der ursprünglich vereinbarten Konditionen die Änderungen gesondert kostenpflichtig vornehmen. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn vorausgesetzten und genehmigten führt.
  4. (4) Kosten und Gefahr der Zustellung (Transportrisiko etc.) trägt ausschließlich der Auftraggeber. Eine Verpflichtung für das AMP Studio, insoweit Versicherungen gesondert abzuschließen sind, besteht nicht.
  5. (5) Das AMP Studio ist nicht verpflichtet, Originaltonmaterial in Datei- oder Bandform aufzubewahren oder sonst zu konservieren.

§ 6 Gewährleistung

  1. (1) Die Haftung des AMP Studio für Mängel ist ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und nicht binnen einer Frist von 3 Arbeitstagen gegenüber dem AMP Studio schriftlich gerügt wurden. (2) Das AMP Studio leistet Gewähr für ein technisch einwandfreies Produkt. Im Falle einer mangelhaften Leistung steht ihm das Nachbesserungs- oder Neuherstellungsrecht zu. (3) Sofern das AMP Studio die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, es die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem AMP Studio unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe § 6) statt der Leistung verlangen. (4) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber in keinem Fall ein Rücktrittsrecht zu. (5) Sofern das AMP Studio die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (6) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch das AMP Studio nicht.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. (1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des AMP Studio auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des AMP Studio oder seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Gegenüber Unternehmern haftet das AMP Studio bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem AMP Studio zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem AMP Studio zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers. (4) Bei Verlust und/oder fahrlässiger Beschädigung von vom Auftraggeber dem AMP Studio zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Ton- und/oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder Länge der verlorengegangenen oder beschädigten Teile. Bei einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung des AMP Studio, Versicherungen abzuschließen, besteht nicht.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das AMP Studio unverzüglich über den Wechsel von Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung eines Insolvenzoder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
  2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellende Daten sind an das AMP Studio nach dessen Vorgaben in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor, nach Möglichkeit im Auftrag, abzustimmen sind.
  3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
  4. Ist der Auftrag pauschal kalkuliert und haben die Parteien für die Realisierung eines bestimmten Projektes eine konkrete Studiozeit zum Pauschalpreis vereinbart, so liegt dieser Vereinbarung eine Kalkulation des AMP Studio zugrunde, die sich am üblichen, angemessenen und vorhersehbaren Aufwand unter Zugrundelegung einer entsprechenden Vorbereitung durch den Auftraggeber zugrunde. Verzögerungen und zeitlicher Mehraufwand, der für das AMP Studio aufgrund schlechter Vorbereitung, überdurchschnittlich schlechter, mangelnder musikalischer oder persönlicher Fertigkeiten erforderlich wird, ist durch den Auftraggeber gesondert nach den allgemeinen, im AMP Studio ausliegenden Preislisten nach Aufwand zu vergüten. § 9 GEMA GEMA-Gebühren sind vom Kunden und nicht vom AMP Studio zu entrichten. Bei GEMA-pflichtigen Produktionen, die die Vervielfältigung von Bild und Tonträgern beinhalten, werden GEMA Gebühren, wie auch GEMA-Freistellungsaufträge separat in Rechnung gestellt.

§ 10 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/2 bei Auftragserteilung optional Zwischenrechnung für einzelne Produktionsabschnitte Restsumme bei Lieferung der Leistung
  2. Die Zahlung ist fällig ohne Abzug unbar durch Überweisung auf das Konto des AMP Studio sofort nach Zugang der Rechnung oder durch Barzahlung.
  3. Das AMP Studio ist berechtigt, den Beginn der Arbeiten sofort zu versagen, bis die hälftige Vergütung – fällig bei Auftragserteilung – zur freien Verfügung des AMP Studio bezahlt wurde.

§ 11 Urheberrechte, Verwertungsrechte

  1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Der Auftraggeber erklärt, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder in Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.
  2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an das AMP Studio berechtigt zu sein und räumt dem AMP Studio das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber stellt das AMP Studio von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung frei, die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten an das AMP Studio entstehen und gegenüber dem AMP Studio geltend gemacht werden.
  3. Auftragskompositionen bzw. sonstige Auftragswerke liefert das AMP Studio grundsätzlich zur freien Verwendung durch den Auftraggeber und stellt – sofern nichts anderes vereinbart - sicher, dass die Urheber und ausübenden Künstler ihre Rechte nicht an Dritte, insbesondere nicht an Verwertungsgesellschaften abgetreten haben und der Auftraggeber zeitlich und örtlich unbegrenzt im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zweckes über die Auftragsergebnisse verfügen kann. Urheberrechtliche Beschränkungen in zeitlicher oder örtlicher Hinsicht bzw. im Hinblick auf den Umfang der Nutzung und den Einsatzzweck sowie etwaige Übertragung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Verwertungsgesellschaften sind vertraglich gesondert zu vermerken.

§ 12 Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht

  1. Die vom AMP Studio hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger bzw. Mediums bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungsansprüche von AMP Studio gegen den Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - Eigentum vom AMP Studio. Eine Nutzung, oder anderweitige Verwertung vor vollständiger Rechnungsbegleichung ist nicht erlaubt und wird und wird nach dem Urheberrecht verfolgt, Sofern der Besteller die Ware zum gewerblichen Weitervertrieb herstellen ließ, ist er auf vorausgegangener schriftlicher Zustimmung von AMP Studio – bis auf Widerruf - ermächtigt die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an gewerbliche Abnehmer weiterzuverkaufen. In diesem Falle tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an das AMP Studio ab. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Der Besteller verliert diese Berechtigung, wenn eine vom AMP Studio gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreicht, die das AMP Studio dem Besteller mit der Androhung gesetzt hat, bei Fristablauf die Abtretung den Abnehmern des Bestellers offenzulegen. Der Besteller ist verpflichtet, dem AMP Studio sämtliche gewerblichen Abnehmer der von AMP Studio hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger und Medien unter Angabe von Namen und Anschriften unverzüglich anzuzeigen, sobald der Besteller die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger und Medien an den jeweiligen Abnehmer übergeben hat. Wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein Kontokorrent vereinbart hat, wird anstelle der abgetretenen Forderung aus dem Einzelgeschäft zwischen dem Besteller und seinem Kunden die Forderung des Bestellers aus dem Kontokorrent an AMP Studio nach gleicher Maßgabe abgetreten. Die Abtretung der Forderung aus dem Kontokorrent erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware. Versicherungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen seinen Kunden werden gleichzeitig abgetreten. Soweit die Forderung des Bestellers gegen seinen Kunden aus der Warenlieferung oder dem Kontokorrent die Forderung vom AMP Studio gegen den Besteller überschreitet, bezieht sich die Abtretung an das AMP Studio auf den erststelligen Teilbetrag der Forderung des Bestellers gegen den Kunden. Wurde der erststellige Teilbetrag oder ein weiterer Teilbetrag der Gesamtforderung befriedigt, ohne dass die Zahlungsansprüche vom AMP Studio gegen den Besteller erfüllt wurden, erstreckt sich die Abtretung auf den jeweils erstrangigen nachfolgenden Zahlungsanspruch des Bestellers gegen seinen Kunden.
  2. Dem AMP Studio steht das Recht zur Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die beim AMP Studiobetrieb lagern bzw. für den Auftraggeber hergestellt wurden, solange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind.
  3. Eine Haftung für überlassene Gegenstände bzw. für zurückgehaltene Gegenstände wird nicht übernommen, diese lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers beim AMP Studio, welches auch berechtigt ist, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen. Holt der Auftraggeber dem AMP Studio überlassene Gegenstände, gleich welcher Art, nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung durch das AMP Studio nicht ab, ist das AMP Studio berechtigt, diese Gegenstände nach seiner Wahl zu veräußern oder zu vernichten. Etwaig diesbezüglich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Veräußerungserlöse sind von den Kosten abzuziehen.

§ 13 Verjährung

  1. Ansprüche des AMP Studio auf Werklohn/Dienstleistungsvergütung/Kaufpreis verjähren in dreissig Jahren.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. (1) Änderungen des Produktions bzw. Dienstleistunsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des AMP Studio.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des AMP Studio. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Gerichtsstand von AMP Studio ist die Stadt Duisburg.
Duisburg 01. Januar 2013

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